Aus bouter, „stoßen“, mit dé- gebildet; im Recht bedeutet es, eine klagende Partei mit ihrem Antrag abzuweisen.
Aus bouter, „stoßen“, mit dé- gebildet; im Recht bedeutet es, eine klagende Partei mit ihrem Antrag abzuweisen.
Was bedeutet débouter?
Einen Antrag oder Anspruch vor Gericht abweisen.
Wer kann jemanden débouter?
Ein Gericht oder Richter.
Welche Verbindung ist üblich?
Débouter quelqu'un de sa demande.
Hat die Person damit gewonnen?
Nein, ihr Antrag wurde zurückgewiesen.
Wie lautet das Partizip?
Débouté, nötigenfalls angeglichen.